Working Holiday Visa (VITEM VI)
ALLGEMEINE HINWEISE
Das Working Holiday-Visum richtet sich an junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren und bietet deutschen Staatsangehörigen die Möglichkeit, Brasilien im Rahmen eines Aufenthalts von maximal einem Jahr kennenzulernen.
- Zum Zwecke der Ergänzung der Reisemittel ist es gestattet, Jobs anzunehmen.
- Das Visum wird für maximal ein Jahr erteilt und kann nur in Deutschland beantragt werden.
- Das Kontingent ist für alle brasilianischen Auslandsvertretungen in Deutschland auf insgesamt höchstens 1.000 Visa pro Jahr begrenzt.
- Das Working Holiday-Visum berechtigt nicht zur Mitnahme von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen nach Brasilien im Rahmen des Familiennachzugs.
- Das VITEM VI für deutsche Staatsbürger wird ausschließlich durch die Konsularabteilung der brasilianischen Botschaft in Berlin und den brasilianischen Generalkonsulaten in Frankfurt/Main und München ausgestellt. Das Visum kann weder in Brasilien noch in einer anderen brasilianischen konsularischen Vertretung beantragt werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Working Holiday Programm in Brasilien:
- Deutsche Staatsangehörigkeit;
- Alter: 18 bis 30 Jahre (zum Zeitpunkt der Antragstellung);
- Keine vorherige Teilnahme am Working Holiday-Programm;
- Hauptzweck der Reise nach Brasilien soll ein Ferienaufenthalt sein.
UNTERLAGEN UND ANTRAGSSTELLUNG
I. Erforderliche Unterlagen
- Überprüfen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Visums.
- Beantragen Sie Ihr Visum erst, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen haben;
- Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden;
- Bitte bedenken Sie, dass das Generalkonsulat im Einzelfall weitere Dokumente verlangen darf.
- Unterschriebenes Antragsprotokoll (siehe unten: "Online-Formular ausfüllen");
- Deutscher Reisepass (zum Zeitpunkt der geplanten Einreise nach Brasilien muss er noch mindestens sechs Monate gültig sein und mindestens 3 leere Seiten haben) ;
- Kopie der Geburtsurkunde des Antragsstellers (zwecks Überprüfung der vollständigen Namen der Eltern);
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (3,5 x 4,5 cm auf weißem Hintergrund);
- Verpflichtungserklärung zur Teilnahme am Working-Holiday-Programm. Benutzen Sie dafür diesen Vordruck.
- Tabellarischer Lebenslauf;
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt sowie die Unterkunft: 600 € monatlich für die ersten vier Monate (insgesamt 2.400 €). Als Nachweis hierzu reichen Sie bitte ein:
- Kontoauszüge der letzten 03 Monate und/oder
- Aktuelle Auzüge eines Sparbuchs
8. Kranken- und Unfallversicherung inkl. Abdeckung von Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall; gültig ab Tag der Einreise für den gesamten Aufenthalt;
9. Rückflugticket aus Brasilien; ersatzweise Nachweis der finanziellen Mittel, um ein Rückflugticket zu kaufen.
II. Online-Formular ausfüllen
- Die Bearbeitung des Online-Antrages fängt erst nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen an;
- Das heißt: ohne die Vorlage der Unterlagen und des Antragsprotokolls werden Ihre Daten nicht bearbeiten. Online-Anträge werden nach 90 Tagen gelöscht, sollten die Antragsunterlagen nicht eingegangen sein;
- Füllen Sie das Online-Antragsformular [externer Link] vollständig aus;
- Laden Sie anschließend Foto, Unterschrift (beide als JPEG) und Unterlagen (als PDF) hoch;
- Nach erfolgreicher Sendung des Onlineformulars, drucken Sie das Antragsprotokoll aus;
- Kleben Sie Ihr Foto auf das Protokollblatt und unterschreiben Sie es an den vorgegebenen Stellen.
III. Konsularische Gebühren
- Die Visagebühren sind vorab zu überweisen. Bitte unbedingt den Zahlungsbeleg beilegen: Kopie des Kontoauszugs (sofern unsere Bankverbindung und die Überweisungsdaten deutlich zu entnehmen sind); Ausdruck der Onlineüberweisung oder das Überweisungsformular mit Zahlungsbestätigung). Geben Sie bei der Überweisung folgende Angaben an:
Begünstigter: GENERALKONSULAT VON BRASILIEN FRANKFURT
Kreditinstitut: Commerzbank
IBAN: DE25 5004 0000 0581 4306 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Visum für [Vor- und Nachname des Antragsstrellers]
(Z.B.: Herr Max Mustermann gibt als Verwendungszweck bei der Überweisung: Visum für MAX MUSTERMANN" an.)
- Erst bei Zahlungseingang kann der Antrag bearbeitet werden;
- Die Visa- und Bearbeitungsgebühren betragen € 110,00.
IV. Antragsstellung per Post
- Alle Visa-Anträge müssen per Post gestellt werden. Nach Ermessen des Generalkonsulats kann das persönliche Erscheinen des Antragsstellers/der Antragstellerin erforderlich sein. In diesem Fall werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
- Senden Sie alle Visa-Unterlagen inklusive Ihren aktuellen Reisepass an:
Generalkonsulat von Brasilien
Visaabteilung
Hansaallee 32 a+b
60322 - Frankfurt am Main
- Unvollständige Anträge werden unberarbeitet zurückgeschickt.
V. Versand des Visums
- Für die Rücksendung der Unterlagen fügen Sie einen mit 4,25 EUR frankierten und selbstadressierten Rückumschlag bei.
- Visa und Unterlagen werden ausschließlich per Einschreiben zurückgeschickt.
- Wann ist das Visum fertig? - Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 20 Werktagen (ab dem Datum der Einreichung der vollständigen Unterlagen). Im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung wird gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen.
- Der Status des Antrags kann jederzeit online abgefragt werden. Besuchen Sie dafür diesen Link. Wählen Sie dann die Option "Antragsstatus abfragen".
- Bei der Antragstellung im Konsulat werden Sie über eventuell abweichende Bearbeitungszeiten informiert.
VI. Spezielle Hinweise zu diesem Visum
- Der Inhaber des Visums muss sich innerhalb von 90 Tagen nach seiner Ankunft in Brasilien mit dem ausgestellten Formular bei der zuständigen Bundespolizei-Agentur (Polícia Federal) registrieren lassen;
- Für diese Registrierung in Brasilien kann, nach Ermessen der brasilianischen Bundespolizei, eine mit Apostille versehene internationale (oder übersetzt) Ausfertigung Ihrer Geburtsurkunde erforderlich sein. Diese erhalten Sie beim Ihren Standesamt;
- Für eine Erwerbstätigkeit in Brasilien werden Sie ein sogenanntes „Arbeitsheft“ (Carteira de Trabalho e Previdência Social – CTPS) benötigen. Dieses ist bei einem Niederlassung des Wirtschaftsministeriums zu beantragen.
- Sobald ein VITEM VI erteilt wurde, muss die Einreise nach Brasilien ab Ausstellungsdatum innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Erfolgt keine Einreise innerhalb dieser Frist, verfällt das Visum und kann nicht noch einmal beantragt werden.