Visa zwecks Familienzusammenführung (VITEM XI)
ALLGEMEINE HINWEISE:
Visa zwecks Familienzusammenführung können Angehörige von brasilianischen Staatsbürgern oder Angehörige von Inhabern gültiger brasilianischen Visa beantragen (einladende Personen), die Ihren Hauptlebenspunkt in Brasilien etablieren möchten. Beachten Sie bitte, dass VITEM XI Inhabern keine andere Angehörige einladen dürfen.
I. Erforderliche Unterlagen
- Überprüfen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Visums;
- Beantragen Sie Ihr Visum erst, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen haben;
- Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden;
- Bitte bedenken Sie, dass das Generalkonsulat im Einzelfall weitere Dokumente verlangen darf.
(a) Seitens der einladenden Person (brasilianischen Staatsbürgers bzw. des Visumsinhabers):
- Bei brasilianischen Staatsangehörigen: Brasilianischer Reisepass und/oder brasilianischer Personalausweis in Original und Kopien, bzw.:
- Bei ausländischen Staatsangehörigen: Beglaubigte Kopien des ausländischen Reisepasses, des brasilianischen Visum und, falls vorhanden, des brasilianischen CRNM (brasilianischen Ausländerausweises, vormals RNE). Beachten Sie bitte, dass VITEM XI Inhabern keine andere Angehörige einladen dürfen.
- Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde oder je nach Familienstand Geburtsurkunde.
Bei brasilianischen Urkunden: Legen Sie das Originaldokument mit einer Kopie vor. Ist ein Ehepartner brasilianischer Staatsbürger, so ist die brasilianische Heiratsurkunde vorzulegen!!
Bei nicht-brasilianischen Urkunden: internationale Urkunde mit Apostille in Original. Informationen hierzu erteilt Ihnen das für Sie zuständige Standesamt.
4. Notariell beglaubigte Erklärung, dass die einladende Person in Brasilien einen Wohnsitz hat bzw. dass sie beabsichtigt, dort wohnhaft zu werden. Einen Vordruck finden Sie hier.
Die o.g. Erklärung muss entweder
- von einem deutschen Notar beglaubigt und mit der Haager Apostille versehen werden; oder
- von einem Notar in Brasilien (tabelião/cartório) beglaubigt werden.
(b) Seitens der eingeladene Familienangehörige (Visumsantragsteller):
- Unterschriebenes Antragsprotokoll (siehe unten: "Online-Formular ausfüllen");
- Gültiger Reisepass. Zum Zeitpunkt der geplanten Einreise in Brasilien muss der Reisepass eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten haben.
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 3,5x4,5 cm) auf weißem Hintergrund.
- Antragsteller über 18 Jahren benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis ausgestellt seit weniger als 90 Tagen, aus allen Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat, vorlegen. Polizeiliche Führungszeugnisse, die nicht in Brasilien ausgestellt wurden, müssen mit einer „Haager Apostille“ oder von der brasilianischen diplomatischen Vertretung in dem Land, in dem sie ausgestellt wurden, legalisiert werden;
- Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung aller Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt (Original); Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
(c) Bei Eheleuten oder Lebenspartner:
- Notariell beglaubigte, gemeinsame Erklärung über die Fortführung der Lebensgemeinschaft. Einen Vordruck finden Sie hier.
die o.g. Erklärung muss entweder:
- von einem deutschen Notar beglaubigt und mit der Haager Apostille versehen werden; oder
- von einem Notar in Brasilien (tabelião/cartório) beglaubigt werden.
(d) Bei mitreisenden minderjährigen Kindern:
Für Minderjährige (unter 18 Jahren): eine notariell beglaubigte Erklärung beider Elternteile, dass sie mit der Ausstellung des Visums einverstanden sind. Gegebenenfalls reichen Sie als Ersatz für die Zustimmung eines Elternteils das alleinige Sorgerecht oder gegebenenfalls die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils ein.
Diese notariell beglaubigte Erklärung bzw. das Sorgerecht oder die Sterbeurkunde ist mit Apostille vorzulegen.
Einen Vordruck finden Sie hier.
II. Online-Formular ausfüllen
- Die Bearbeitung des Online-Antrages fängt erst nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen an.
- Das heißt: ohne die Vorlage der Unterlagen und des Antragsprotokolls werden Ihre Daten nicht bearbeiten. Online-Anträge werden nach 90 Tagen gelöscht, sollten die Antragsunterlagen nicht eingegangen sein!
- Füllen Sie das Online-Antragsformular [externer Link] vollständig aus.
- Laden Sie anschließend Foto, Unterschrift (beide als JPEG) und Unterlagen (als PDF) hoch.
- Nach erfolgreicher Sendung des Onlineformulars, drucken Sie das Antragsprotokoll aus;
- Kleben Sie Ihr Foto auf das Protokollblatt und unterschreiben Sie es an den vorgegebenen Stellen.
III. Konsularische Gebühren
Die Visagebühren sind vorab zu überweisen. Bitte unbedingt den Zahlungsbeleg beilegen: Kopie des Kontoauszugs (sofern unsere Bankverbindung und die Überweisungsdaten deutlich zu entnehmen sind); Ausdruck der Onlineüberweisung oder das Überweisungsformular mit Zahlungsbestätigung). Geben Sie bei der Überweisung folgende Angaben an:
Begünstigter: GENERALKONSULAT VON BRASILIEN FRANKFURT
Kreditinstitut: Commerzbank
IBAN: DE25 5004 0000 0581 4306 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Visum für [Vor- und Nachname des Antragsstrellers]
(Z.B.: Herr Max Mustermann gibt als Verwendungszweck bei der Überweisung: Visum für MAX MUSTERMANN" an.)
Erst bei Zahlungseingang kann der Antrag bearbeitet werden.
- Die Visa- und Bearbeitungsgebühren betragen € 110,00, mit folgenden Ausnahmen (Änderungen vorbehalten):
(*) Für Bürger aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) betragen die Visa-Bearbeitungsgebühren: €319,00;
(*) Für Bürger aus Großbritannien (UK) betragen die Gebühren €236,50 (für Visa mit mehr als 180 Tagen Gültigkeit).
IV. Antragsstellung per Post
Alle Visa-Anträge müssen per Post gestellt werden. Nach Ermessen des Generalkonsulats kann das persönliche Erscheinen des Antragsstellers/der Antragstellerin erforderlich sein. In diesem Fall werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Senden Sie alle Visa-Unterlagen inklusive Ihren aktuellen Reisepass an:
Generalkonsulat von Brasilien
Visaabteilung
Hansaallee 32 a+b
60322 - Frankfurt am Main
Unvollständige Anträge werden unberarbeitet zurückgeschickt.
V. Versand des Visums
- Für die Rücksendung der Unterlagen fügen Sie einen mit 4,25 EUR frankierten und selbstadressierten Rückumschlag bei.
- Visa und Unterlagen werden ausschließlich per Einschreiben zurückgeschickt.
- Wann ist das Visum fertig? - Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 20 Werktagen (ab dem Datum der Einreichung der vollständigen Unterlagen). Im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung wird gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen.
- Der Status des Antrags kann jederzeit online abgefragt werden: besuchen Sie dafür diesen Link. Wählen Sie dann die Option "Antragsstatus abfragen".
VI. Spezielle Hinweise zu diesem Visum
- Inhaber von Visa für Familienzusammenführung müssen sich bei der Bundespolizei in Brasilien spätestens 90 Tage nach Ankunft in Brasilien melden.
- Für diese Registrierung in Brasilien kann, nach Ermessen der brasilianischen Bundespolizei, eine mit Apostille versehene internationale (oder übersetzt) Ausfertigung Ihrer Geburtsurkunde erforderlich sein. Diese erhalten Sie beim Ihren Standesamt.
- Das Visum wird zunächst mit einer Gültigkeit von 01 (einem) Jahr ausgestellt werden. Die Daueraufenthaltserlaubnis wird bei der Registrierung des Visums in Brasilien bei der örtlichen Bundespolizei erteilt.
- Ebenfalls bei der brasilianischen Bundespolizei (Polícia Federal) sollen Dauervisa-Inhaber einen Ausländer-Ausweis beantragen (Carteira de Registro Nacional Migratório - CRNM).
- Informationen hierzu finden Sie auf Portugiesisch hier.
- Für eine Erwerbstätigkeit in Brasilien werden Sie ein sogenanntes „Arbeitsheft“ (Carteira de Trabalho e Previdência Social – CTPS) benötigen. Mehr Infos auf Portugiesisch.