Visa für Wissenschaftler, Postdoktoranden, Sprachassistenten, Hochschullehrer und Hochqualifizierte Fachleute (VITEM I)
ALLGEMEINE HINWEISE:
- Sie benötigen zu diesem Reisezweck KEIN VISUM, wenn:
- Sie deutsche(r) Staatsbürger(in) sind, UND
- Ihr Aufenthalt in Brasilien höchstens 90 Tage beträgt. Diese Visabefreiung ist im Rahmen dieses Reisezwecks nicht verlängerbar.
- Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ohne arbeitsvertragliches Verhältnis zu brasilianischer Institution: RN 20/2017 und RN 27/2018.
Dieses zeitlich begrenzte Visum kann Wissenschaftlern, Forschern, Postdoktoranden, Hochschullehrern und Sprachassistenten erteilt werden, die sich einer der folgenden Kategorien zuordnen lassen:
I. Wissenschaftler oder Forscher - einschließlich Post-Doc-Tätigkeiten - zwecks wissenschaftlicher Studien im Bereich der Wissenschaften, Technologie und Innovation im Rahmen von internationalen Kooperationsprogrammen zwischen Wissenschafts- oder Bildungseinrichtungen;
II. Hochschullehrer / Sprachassistenten, die KEIN Beschäftigungsverhältnis mit einer brasilianischen Institution eingehen und ausschließlich durch die Institution/Einrichtung ihres Ursprungslandes oder Herkunftsortes finanziert werden, zu den jeweiligen Bedingungen der interinstitutionellen Vereinbarungen zwischen der interessierten brasilianischen Hochschule und der ausländischen Bildungs- oder Forschungseinrichtung;
III. Stipendiaten, die zu Forschungszwecken und/oder Studien ein Stipendium von einer öffentlichen oder privaten brasilianischen Hochschule (anerkannt vom MEC-Ministério da Educação) erhalten;
IV. Stipendiaten, die zwecks Durchführung von Forschungsarbeiten an einer öffentlichen oder privaten brasilianischen Hochschule (anerkannt vom MEC) oder an einer durch das Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Innovation (Ministério de Estado da Ciência, Tecnologia e Inovação - MCTI) anerkannten Forschungseinrichtung ein Stipendium von einer öffentlichen oder privaten Stiftung erhalten;
V. Stipendiaten, die ein Stipendium vom CNPq- Conselho Nacional de Desenvolvimento Científico e Tecnológico, von CAPES - Coordenação de Aperfeiçoamento de Pessoal de Nível Superior, FINEP - Financiadora de Estudos e Projetos, oder von brasilianischen Einrichtungen / Institutionen der Forschungsförderung des Bundes, der Länder oder Kommunen erhalten;
VI. Wissenschaftler und Forscher zwecks Durchführung wissenschaftlicher Forschungen, die nicht durch das Dekret Nr. 98.830/1990 geregelt sind.
UNTERLAGEN UND ANTRAGSSTELLUNG
I. Erforderliche Unterlagen
- Überprüfen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Visums;
- Beantragen Sie Ihr Visum erst, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen haben;
- Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden;
- Bitte bedenken Sie, dass das Generalkonsulat im Einzelfall weitere Dokumente verlangen darf.
- Unterschriebenes Antragsprotokoll (siehe unten: "Online-Formular ausfüllen");
- Kopie der Geburtsurkunde des Antragsstellers (zwecks Überprüfung der vollständigen Namen der Eltern);
- Gültiger Reisepass. Zum Zeitpunkt der geplanten Einreise in Brasilien muss der Reisepass eine Gültigkeit von noch mindestens sechs Monaten haben.
- Ein aktuelles biometrisches Passbild im Format 3,5 x 4,5 cm.
- Einladungsschreiben der brasilianischen Institution/Einrichtung auf PORTUGIESISCH, mit genauen Angaben zu Dauer und Zweck des Aufenthalts, sowie detaillierter Beschreibung der Tätigkeit des Antragstellers: Original* mit beglaubigter Unterschrift (firma reconhecida por tabelião) oder mit digitaler Unterschrift (Assinatura digital avançada);
*Ausnahme: Bei Einladungsschreiben, die durch eine öffentliche/staatliche Universität (universidade pública) ausgestellt werden, ist die Beglaubigung der Unterschrift NICHT erforderlich.
6. Nachweis über die erforderlichen Mittel, um den Lebensunterhalt in Brasilien zu finanzieren bzw. Verpflichtungserklärung der einladenden Einrichtung, für Hin- und Rückreise sowie die Lebenshaltungskosten während des Aufenthaltes aufzukommen.
7. Antragsteller über 18 Jahren benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis ausgestellt seit weniger als 90 Tagen, aus allen Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat, vorlegen. Polizeiliche Führungszeugnisse, die nicht in Brasilien oder Deutschland ausgestellt wurden, müssen mit einer „Haager Apostille“ oder von der brasilianischen diplomatischen Vertretung in dem Land, in dem sie ausgestellt wurden, legalisiert werden;
8. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung aller Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt (Original);
- Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind.
9. Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung gültig für/in Brasilien.
Zusätzliche Unterlagen für Antragsteller der o.g. Kategorien III + V
a) Nachweis über die Erteilung eines Stipendiums über mindestens € 600,00 pro Aufenthaltsmonat, ausgestellt durch die Stipendium vergebende Institution / Einrichtung / Stiftung / Behörde (original mit Unterschrift und Stempel und einfache Kopie) ;
b)Verpflichtungserklärung für Wissenschaftler, unterzeichnet vom Antragsteller (original):
Download Verpflichtungserklärung für Wissenschaftler
Zusätzliche Unterlagen für Antragsteller der o.g. Kategorien I + IV
a) Genehmigung ("Portaria") der entsprechenden Forschungs- oder Lehrtätigkeiten UND Teilnahme des Antragstellers, erteilt vom brasilianischen MCTI (Ministério de Estado da Ciência, Tecnologia e Inovação) und veröffentlicht im brasilianischen Amtsblatt (Diário Oficial da União - DOU): einfache Kopie;
Die Vorlage dieser Genehmigung ist für alle Antragsteller zwingend erforderlich, die Aktivitäten im Labor oder Post-Doc-Tätigkeiten durchführen OHNE ein Stipendium einer brasilianischen Institution zu erhalten und die wissenschaftliche Daten zu Materialien, Mineralien, biologischen Spezies und integralen Bestandteilen der vergangenen oder gegenwärtigen einheimischen brasilianischen Volkskultur sammeln;
b) Verpflichtungserklärung für Wissenschaftler, unterzeichnet vom Antragsteller (original):
Download Verpflichtungserklärung für Wissenschaftler.
Zusätzliche Genehmigungen unter den entsprechenden speziellen Rahmenbedingungen:
a) Wissenschaftler, die zwecks Sammlung von genetischem Material - BIOPROSPEKTION - in Brasilien tätig sein werden, legen zusätzlich zu den oben aufgelisteten erforderlichen Unterlagen folgende Dokumente vor:
- Genehmigung des CGEN - Conselho de Gestão de Patrimônio Genético (Abteilung des brasilianischen Umweltministeriums – MMA) ODER einer anderen durch das MMA (Ministério do Meio Ambiente) anerkannten Institution, mit welcher der Tätigkeitsbeginn und die Teilnahme des ausländischen Forschungsteams bestätigt wird, veröffentlicht im brasilianischen Amtsblatt (Diário Oficial da União - DOU): einfache Kopie;
Verpflichtungserklärung für Wissenschaftler, unterzeichnet vom Antragsteller (original):
Download Verpflichtungserklärung für Wissenschaftler.
b) Teilnehmer an wissenschaftlichen Forschungsreisen / Forschungsaufenthalten in Reservaten oder Gebieten, die der indigenen Bevölkerung vorbehalten sind (zwecks Erforschung von biologischen Arten, Bodenschätzen, Volkskunst, Kulturgütern der Urbevölkerung):
Genehmigung der Brasilianischen Indigenen-Stiftung (Fundação Nacional dos Povos Indígenas – FUNAI);
II. Online-Formular ausfüllen
- Die Bearbeitung des Online-Antrages fängt erst nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen an;
- Das heißt: ohne die Vorlage der Unterlagen und des Antragsprotokolls werden Ihre Daten nicht bearbeiten. Online-Anträge werden nach 30 Tagen gelöscht, sollten die Antragsunterlagen nicht eingegangen sein;
- Füllen Sie das Online-Antragsformular [externer Link] vollständig aus.
(*) Wichtiger Hinweis:
- Für den Visum-Antrag sind Foto und Unterschrift des Antragstellers sowie die oben aufgelisteten Unterlagen zu digitalisieren und beim Onlineantrag hochzuladen;
- Bitte beachten Sie: Die Digitalisierung der Unterlagen ersetzt die Vorlage der Originaldokumente bei der Antragstellung im Generalkonsulat von Brasilien NICHT;
- Nach erfolgreicher Sendung des Onlineformulars, drucken Sie das Antragsprotokoll aus;
- Laden Sie anschließend Foto, Unterschrift und Unterlagen hoch;
- Beim Hochladen der Dateien beachten Sie bitte, dass die maximale Datengröße 2 MB betragen;
- Kleben Sie Ihr Foto auf das Protokollblatt und unterschreiben Sie es an den vorgegebenen Stellen.
III. Konsularische Gebühren
- Die Visagebühren sind vorab zu überweisen. Bitte unbedingt den Zahlungsbeleg beilegen: Kopie des Kontoauszugs (sofern unsere Bankverbindung und die Überweisungsdaten deutlich zu entnehmen sind); Ausdruck der Onlineüberweisung oder das Überweisungsformular mit Zahlungsbestätigung). Geben Sie bei der Überweisung folgende Angaben an:
Begünstigter: GENERALKONSULAT VON BRASILIEN FRANKFURT
Kreditinstitut: Commerzbank
IBAN: DE25 5004 0000 0581 4306 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Visum für [Vor- und Nachname des Antragsstrellers]
(Z.B.: Herr Max Mustermann gibt als Verwendungszweck bei der Überweisung: Visum für MAX MUSTERMANN" an.)
Erst bei Zahlungseingang kann der Antrag bearbeitet werden.
- Die Visa- und Bearbeitungsgebühren für Studentenvisa betragen €110,00, mit folgenden Ausnahmen (Änderungen vorbehalten):
- Für deutsche Staatsbürger ist dieses Visum gebührenfrei;
- Für belgische, italienische, norwegische und schwedische Staatsbürger werden bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen keine Gebühr erhoben;
- Für Bürger aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) betragen die Visa-Bearbeitungsgebühren €209,00.
IV. E-consular Vorabprüfung
- Registrieren Sie sich auf der Palttform E-consular;
- Laden Sie die erforderlichen Unterlage hoch und folgen die Anweisungen;
- Nach der Prüfung und Validierung, druken Sie das QRcode aus.
V. Versand des Visums - Antragsstellung per Post
- Alle Visa-Anträge müssen per Post gestellt werden. Nach Ermessen des Generalkonsulats kann das persönliche Erscheinen des Antragsstellers/der Antragstellerin erforderlich sein. In diesem Fall werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
- Senden Sie alle Visa-Unterlagen inklusive Ihren aktuellen Reisepass und das QR Code an:
Generalkonsulat von Brasilien
Visaabteilung
Hansaallee 32 a+b
60322 - Frankfurt am Main
Unvollständige Anträge werden unberarbeitet zurückgeschickt.
VI. Versand des Visums
- Für die Rücksendung der Unterlagen fügen Sie einen mit 4,25 EUR frankierten und selbstadressierten Rückumschlag bei.
- Visa und Unterlagen werden ausschließlich per Einschreiben zurückgeschickt.
- Wann ist das Visum fertig? - Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 20 Werktagen (ab dem Datum der Einreichung der vollständigen Unterlagen). Im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung wird gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen.
- Der Status des Antrags kann jederzeit online abgefragt werden. Besuchen Sie dafür diesen Link. Wählen Sie dann die Option "Antragsstatus abfragen".
VI. Spezielle Hinweise zu diesem Visum
- Der Inhaber des Visums muss sich innerhalb von 90 Tagen nach seiner Ankunft in Brasilien mit dem ausgestellten Formular bei der zuständigen Bundespolizei-Agentur (Polícia Federal) registrieren lassen.
- Für diese Registrierung in Brasilien kann, nach Ermessen der brasilianischen Bundespolizei, eine mit Apostille versehene internationale (oder übersetzt) Ausfertigung Ihrer Geburtsurkunde erforderlich sein. Diese erhalten Sie beim Ihren Standesamt.