Visa für Ruheständler und Empfänger von Hinterbliebenenrente
Allgemeine Hinweise:
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums für im Ruhestand befindliche Ausländer oder für Empfänger von Hinterbliebenenrente ist, dass der Antragsteller/die Antragstellerin umgerechnet mindestens US$ 2.000,00 (zweitausend US-Dollar) monatlich aus der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung bezieht und diese Summe regelmäßig auf ein Bankkonto in Brasilien überweisen lassen wird.
»UNTERLAGE UND ANTRAGSSTELLUNG
I. Erforderliche Unterlagen
- Überprüfen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Visums;
- Beantragen Sie Ihr Visum erst, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen haben;
- Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden;
- Bitte bedenken Sie, dass das Generalkonsulat im Einzelfall weitere Dokumente verlangen darf.
- Unterschriebenes Antragsprotokoll (siehe unten: "Online-Formular ausfüllen");
- Kopie der Geburtsurkunde des Antragsstellers (zwecks Überprüfung der vollständigen Namen der Eltern);
- Gültiger Reisepass. Zum Zeitpunkt der geplanten Einreise in Brasilien muss der Reisepass eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten haben;
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 3,5x4,5 cm) auf weißem Hintergrund;
- Aktuelle Rentenbescheid in Original und/oder Bescheid über Leistungen aus der gesetzlichen deutschen Hinterbliebenenrente;
- Weitere Einkommensnachweise (falls vorhanden);
- Polizeiliches Führungszeugnis ausgestellt seit weniger als 90 Tagen, aus allen Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat, vorlegen. Polizeiliche Führungszeugnisse, die nicht in Brasilien oder Deutschland ausgestellt wurden, müssen mit einer „Haager Apostille“ oder von der brasilianischen diplomatischen Vertretung in dem Land, in dem sie ausgestellt wurden, legalisiert werden;
- Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung aller Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt (Original); bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
9. Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung, gültig für/in Brasilien (mindestens 1 Jahr).
10. Kontoauszüge der letzten 3 Monaten in Original;
11. Hinflug Ticket.
II. Online-Formular ausfüllen
- Die Bearbeitung des Online-Antrages fängt erst nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen an;
- Das heißt: ohne die Vorlage der Unterlagen und des Antragsprotokolls werden Ihre Daten nicht bearbeiten. Online-Anträge werden nach 90 Tagen gelöscht, sollten die Antragsunterlagen nicht eingegangen sein;
- Füllen Sie das Online-Antragsformular [externer Link] vollständig aus.
- Laden Sie anschließend Foto, Unterschrift (beide als JPEG) und Unterlagen (als PDF) hoch;
- Nach erfolgreicher Sendung des Onlineformulars, drucken Sie das Antragsprotokoll aus;
- Kleben Sie Ihr Foto auf das Protokollblatt und unterschreiben Sie es an den vorgegebenen Stellen.
III. Konsularische Gebühren
Die Visagebühren sind vorab zu überweisen. Bitte unbedingt den Zahlungsbeleg beilegen: Kopie des Kontoauszugs (sofern unsere Bankverbindung und die Überweisungsdaten deutlich zu entnehmen sind); Ausdruck der Onlineüberweisung oder das Überweisungsformular mit Zahlungsbestätigung). Geben Sie bei der Überweisung folgende Angaben an:
Begünstigter: GENERALKONSULAT VON BRASILIEN FRANKFURT
Kreditinstitut: Commerzbank
IBAN: DE25 5004 0000 0581 4306 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Visum für [Vor- und Nachname des Antragsstrellers]
(Z.B.: Herr Max Mustermann gibt als Verwendungszweck bei der Überweisung: Visum für MAX MUSTERMANN" an.)
- Erst bei Zahlungseingang kann der Antrag bearbeitet werden.
- Die Visa- und Bearbeitungsgebühren betragen € 110,00, mit folgenden Ausnahmen (Änderungen vorbehalten!
(*) Für Bürger aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) betragen die Visa-Bearbeitungsgebühren € 176,00.
IV. Antragsstellung per Post
- Alle Visa-Anträge müssen per Post gestellt werden. Nach Ermessen des Generalkonsulats kann das persönliche Erscheinen des Antragsstellers/der Antragstellerin erforderlich sein. In diesem Fall werden Sie per E-Mail benachrichtigt
- Senden Sie alle Visa-Unterlagen inklusive Ihren aktuellen Reisepass an:
Generalkonsulat von Brasilien
Visaabteilung
Hansaallee 32 a+b
60322 - Frankfurt am Main
- Unvollständige Anträge werden unberarbeitet zurückgeschickt.
V. Versand des Visums
- Für die Rücksendung der Unterlagen fügen Sie einen mit 4,25 EUR frankierten und selbstadressierten Rückumschlag bei.
- Visa und Unterlagen werden ausschließlich per Einschreiben zurückgeschickt.
- Wann ist das Visum fertig? - Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 20 Werktagen (ab dem Datum der Einreichung der vollständigen Unterlagen). Im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung wird gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen.
- Der Status des Antrags kann jederzeit online abgefragt werden. Besuchen Sie dafür diesen Link. Wählen Sie dann die Option "Antragsstatus abfragen".
- Bei der Antragstellung im Konsulat werden Sie über eventuell abweichende Bearbeitungszeiten informiert.
VI. Spezielle Hinweise zu diesem Visum
- Der Inhaber des Visums muss sich innerhalb von 90 Tagen nach seiner Ankunft in Brasilien mit dem ausgestellten Formular bei der zuständigen Bundespolizei-Agentur (Polícia Federal) registrieren lassen;
- Für diese Registrierung in Brasilien kann, nach Ermessen der brasilianischen Bundespolizei, eine mit Apostille versehene internationale (oder übersetzt) Ausfertigung Ihrer Geburtsurkunde erforderlich sein. Diese erhalten Sie beim Ihren Standesamt.