Visa für freiwillige Sozialarbeit (VITEM VIII)
ALLGEMEINE HINWEISE
für Mitarbeiter kirchlicher Institutionen, Einrichtungen der Sozialfürsorge, sowie für von Regierungsorganisationen eines fremden Staates;
- (*) Sie benötigen zu diesem Reisezweck KEIN VISUM, wenn:
- Sie deutsche(r) Staatsbürger(in) sind, UND
- Ihr Aufenthalt in Brasilien höchstens 90 Tage beträgt. Diese Visabefreiung ist im Rahmen dieses Reisezwecks nicht verlängerbar.
Ansonsten gilt:
- Ausländische Interessenten, die in einer kirchlichen oder sozialen Institution freiwillige Dienste ohne vertragliche Bindung ausüben möchten, können ein zeitlich begrenztes Visum mit einer Aufenthaltsdauer von maximal einem Jahr beantragen;
- Die Erteilung dieses Visums ist durch die Normative Resolution 15/2017 des brasilianischen Nationaleinwanderungsrates (Conselho Nacional de Imigração - CNIg) reglementiert;
- Bitte beachten Sie daher: Freiwillige Sozialarbeit in Brasilien kann nicht im Rahmen des Sozialdienstes (ehemaligen Zivildienstes) absolviert werden, da es hierbei keine entsprechende Reglementierung in Brasilien gibt;
- Die Visavergabe für freiwillige Sozialarbeit in Brasilien bedarf zuerst einer Genehmigung des brasilianischen Außenministeriums. Erst nach Erteilung dieser Genehmigung erhält die zuständige konsularische Vertretung die Befugnisse, um das entsprechende Visum auszustellen.
I. Erforderliche Unterlagen
- Überprüfen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Visums;
- Beantragen Sie Ihr Visum erst, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen haben;
- Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden;
- Bitte bedenken Sie, dass das Generalkonsulat im Einzelfall weitere Dokumente verlangen darf.
- Reisepass. Zum Zeitpunkt der geplanten Einreise in Brasilien muss der Reisepass eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten haben;
- Kopie der Geburtsurkunde des Antragsstellers (zwecks Überprüfung der vollständigen Namen der Eltern);
- Antragsprotokoll. Unterschreiben Sie es bitte an der vorgegebenen Stelle (siehe unten, "Zweiter Schritt");
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 3,5x4,5 cm) auf weißem Hintergrund;
- Notariell beglaubigtes Schreiben der in Brasilien ansässigen Institution mit der Einladung an den Interessenten, um dort freiwillige Dienste zu leisten. Der Zeitraum der auszuübende Tätigkeit muss in diesem Schreiben vermerkt sein;
- Notariell beglaubigtes Schreiben der in Brasilien ansässigen Institution mit der genauen Beschreibung der zu leistenden freiwilligen Dienste und des Standortes;
- Beglaubigte Kopien des Gründungsvertrages bzw. der Satzungen der Institution wie Sozialstatus, Nominierung des jetzigen Vorstandes und Nachweis über die erfolgte Einschreibung in den zuständigen „Rat für Öffentliche Fürsorge“ (Conselho de Assistência Social) auf Bundesebene der Bundesstaaten, des Bundesdistrikts oder der Gemeinden.
Entfällt im Falle einer Regierungsorganisation.
8. Unterhaltsverpflichtungs-Erklärung der Institution, mit der sie sich für den Unterhalt des Antragstellers während seines Aufenthaltes in Brasilien, sowie dessen ordnungsgemäße Rückreise in sein Heimatsland, verpflichtet. Darüber hinaus, verpflichtet sich die Institution, sämtliche Krankenheitskosten inclusive Krankenhausaufenthaltskosten des Visumsantragstellers zu übernehmen. (Eine für die Person während des Aufenthaltes in Brasilien gültige Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.)
- Diese Erklärung muss von einem staatlich vereidigten Notar in Brasilien beglaubigt werden.
- Ein Modell dieser Unterhaltsverpflichtung (Escritura Pública de Compromisso de Manutenção) liegt den Notaren vor.
9. Nachweis, dass die Institution ihren Aufgaben den Satzungen entsprechend nachkommt.
- Bitte beachten Sie, dass dieses Dokument vom brasilianischen Justizministerium (Ministério da Justiça - Secretária Nacional de Justiça, Coordenação de Títulos e Qualificação) ausgestellt sein muss.
- Alternativ dazu kann der Nachweis über die Mitgliedschaft im jeweiligen Rat für Sozialhilfe (Conselho de Assistência Social) des Bundeslandes, bzw. des Bundesstaates (ggf. Bundesdistrikts) oder der Gemeinde vorgelegt werden;
Entfällt im Falle einer Regierungsorganisation.
10. Aktueller, gültiger Nachweis über den regulären Vollzeitbetrieb der einladenden Institution/Organisation (des Einsatzortes): Atestado atual e válido de Pleno e Regular Funcionamento (beglaubigte Kopie);
- Der Nachweis muss von einer städtischen oder bundesstaatlichen Behörde ausgestellt werden: Comprovante de Inscrição Municipal e/ou Estadual (CIM: Cartão de Inscrição Municipal und/oder FIC: Ficha de Inscrição Estadual); das Ausstellungsdatum darf nicht mehr als 6 Monate zurückliegen;
11. Antragsteller über 16 Jahren benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis ausgestellt seit weniger als 90 Tagen, aus allen Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat, vorlegen. Polizeiliche Führungszeugnisse, die nicht in Brasilien oder Deutschland ausgestellt wurden, müssen mit einer „Haager Apostille“ oder von der brasilianischen diplomatischen Vertretung in dem Land, in dem sie ausgestellt wurden, legalisiert werden;
12. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung aller Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt (Original);
- Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind.
13. Ein notariell beglaubigter Nachweis über berufliche Erfahrung oder Qualifikation im Bereich der auszuübenden Tätigkeiten, sofern es sich um technische Tätigkeiten (Fachkräfte), für deren Ausübung nachgewiesener Erfahrungen bedürfen. (Im Zweifelsfall richten Sie vorab bitte eine Anfrage an die Visaabteilung: visa.frankfurt@itamaraty.gov.br).
- Dieser notariell beglaubigter Nachweis ist mit einer Apostille zu versehen;
- Dieser Nachweis ist anschließend ins Portugiesische amtlich übersetzen zu lassen;
- Die amtliche Übersetzung muss ebenfalls mit einer Apostille versehen werden.
14. Bei minderjährigen Antragstellern: Notariell beglaubigte Erklärung der Eltern/gesetzlichen Verantwortlichen, dass sie die Aufenthaltskosten in Brasilien und anfallende Rückreisekosten übernehmen werden, sowie, dass sie mit der Ausstellung des Visums einverstanden sind (einen Vordruck finden Sie hier).
- Diese notariell beglaubigte Erklärung ist mit einer Apostille versehen vorzulegen.
II. Online-Formular ausfüllen
- Die Bearbeitung des Online-Antrages fängt erst nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen an!
- Das heißt: ohne die Vorlage der Unterlagen und des Antragsprotokolls werden Ihre Daten nicht bearbeiten. Online-Anträge werden nach 90 Tagen gelöscht, sollten die Antragsunterlagen nicht eingegangen sein!
- Füllen Sie das Online-Antragsformular [externer Link] vollständig aus.
- Laden Sie anschließend Foto, Unterschrift (beide als JPEG) und Unterlagen (als PDF) hoch.
- Nach erfolgreicher Sendung des Onlineformulars, drucken Sie das Antragsprotokoll aus;
- Kleben Sie Ihr Foto auf das Protokollblatt und unterschreiben Sie es an den vorgegebenen Stellen.
III. Konsularische Gebühren
Die Visagebühren sind vorab zu überweisen. Bitte unbedingt den Zahlungsbeleg beilegen: Kopie des Kontoauszugs (sofern unsere Bankverbindung und die Überweisungsdaten deutlich zu entnehmen sind); Ausdruck der Onlineüberweisung oder das Überweisungsformular mit Zahlungsbestätigung). Geben Sie bei der Überweisung folgende Angaben an:
Begünstigter: GENERALKONSULAT VON BRASILIEN FRANKFURT
Kreditinstitut: Commerzbank
IBAN: DE25 5004 0000 0581 4306 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Visum für [Vor- und Nachname des Antragsstrellers]
(Z.B.: Herr Max Mustermann gibt als Verwendungszweck bei der Überweisung: Visum für MAX MUSTERMANN" an.)
- Erst bei Zahlungseingang kann der Antrag bearbeitet werden.
- Die Visa- und Bearbeitungsgebühren für dieses Visums betragen € 110,00, mit folgenden Ausnahmen.
(*) Für deutsche Staatsbürger ist dieses Visum gebührenfrei;
(*) Staatsbürger aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) » € 275,00 entrichten.
IV. Antragsstellung per Post
- Alle Visa-Anträge müssen per Post gestellt werden. Nach Ermessen des Generalkonsulats kann das persönliche Erscheinen des Antragsstellers/der Antragstellerin erforderlich sein. In diesem Fall werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Senden Sie alle Visa-Unterlagen inklusive Ihren aktuellen Reisepass an:
Generalkonsulat von Brasilien
Visaabteilung
Hansaallee 32 a+b
60322 - Frankfurt am Main
Unvollständige Anträge werden unberarbeitet zurückgeschickt.
V. Versand des Visums
- Für die Rücksendung der Unterlagen fügen Sie einen mit 4,25 EUR frankierten und selbstadressierten Rückumschlag bei.
- Visa und Unterlagen werden ausschließlich per Einschreiben zurückgeschickt.
- Wann ist das Visum fertig? - Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 40 Werktagen (ab dem Datum der Einreichung der vollständigen Unterlagen). Im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung wird gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen.
- Der Status des Antrags kann jederzeit online abgefragt werden. Besuchen Sie dafür diesen Link. Wählen Sie dann die Option "Antragsstatus abfragen".
VI. Spezielle Hinweise zu diesem Visum
- Der Inhaber des Visums muss sich innerhalb von 90 Tagen nach seiner Ankunft in Brasilien mit dem ausgestellten Formular bei der zuständigen Bundespolizei-Agentur (Polícia Federal) registrieren lassen.
- Für diese Registrierung in Brasilien kann, nach Ermessen der brasilianischen Bundespolizei, eine mit Apostille versehene internationale (oder übersetzt) Ausfertigung Ihrer Geburtsurkunde erforderlich sein. Diese erhalten Sie beim Ihren Standesamt.