Visa für Austauschschüler (VITEM IV)
ALLGEMEINE HINWEISE
Sie benötigen zu diesem Reisezweck KEIN VISUM, wenn:
- Sie deutsche(r) Staatsbürger(in) sind, UND
- Ihr Aufenthalt in Brasilien höchstens 90 Tage beträgt. Diese Visabefreiung ist im Rahmen dieses Reisezwecks nicht verlängerbar.
Ansonsten ist ein entsprechendes Visum rechtzeitig gemäß der untenstehenden Anweisungen zu beantragen:
UNTERLAGEN UND ANTRAGSSTELLUNG
I. Erforderliche Unterlagen
- Überprüfen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Visums;
- Beantragen Sie Ihr Visum erst, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen haben;
- Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden;
- Bitte bedenken Sie, dass das Generalkonsulat im Einzelfall weitere Dokumente verlangen darf.
- Unterschriebenes Antragsprotokoll (siehe unten: "Online-Formular ausfüllen");
- Kopie der Geburtsurkunde des Antragsstellers (zwecks Überprüfung der vollständigen Namen der Eltern);
- Gültiger Reisepass - Zum Zeitpunkt der geplanten Einreise in Brasilien muss der Reisepass eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten haben;
- Ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 3,5x4,5 cm) auf weißem Hintergrund;
- Bescheinigung bzw. Einladungsbrief über die Einschreibung an einer brasilianischen Schule;
- Bei öffentlichen Schulen kann diese Bescheinigung in einfacher Kopie vorgelegt werden (Ausdruck der Emailbestätigung der Schule/Universität).
- Bei privaten Schulen muss die von einer unterschriftsberechtigten Person ausgestellte Einladung von einem Notar in Brasilien beglaubigt werden („Assinatura do responsável assinada perante tabelião”). Dieses Dokument ist im Original vorzulegen. Alternativ kann das Dokument mit einem digitalen Zertifikat unterschrieben werden.
6.Nachweis über finanzielle Mittel für den Aufenthalt in Brasilien. Als Nachweise gelten:
- Stipendiumsnachweis von mindestens € 600,00 pro Aufenthaltsmonat; ODER
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate (Mindestens 600,00 Euro x Monat Aufenthalt in Brasilien (z.B. 3600,00 für ein Semester, als durchschnittliche Banksaldo der letzten 3 Monate); ODER
- Nachweis eines ausreichenden Sparguthabens (Mindestens 600,00 Euro x Monat Aufenthalt in Brasilien (z.B. 3600,00 für ein Semester, als durchschnittliche Banksaldo der letzten 3 Monate); ODER
- Notariell beglaubigte Erklärung der Eltern/gesetzlichen Verantwortlichen, dass sie die Aufenthaltskosten in Brasilien und anfallende Rückreisekosten übernehmen werden, sowie, dass sie mit der Ausstellung des Visums einverstanden sind (einen Vordruck finden Sie hier). Diese notariell beglaubigte Erklärung ist mit einer Apostille vorzulegen.
- Neben dieser Verpflichtungserklärung müssen die Eltern einen entsprechenden Einkommensnachweis vorlegen: Kopien der Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate ODER des Kontostands (Saldenübersicht) der letzten 3 Monate (das Generalkonsulat behält sich vor, ein entsprechendes Konto-Guthaben zu verlangen)
7. Antragsteller über 16 Jahren benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis ausgestellt seit weniger als 90 Tagen, aus allen Ländern, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt hat, vorlegen. Polizeiliche Führungszeugnisse, die nicht in Brasilien oder Deutschland ausgestellt wurden, müssen mit einer „Haager Apostille“ oder von der brasilianischen diplomatischen Vertretung in dem Land, in dem sie ausgestellt wurden, legalisiert werden;
8. Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung aller Wohnorte, in denen der Visa-Antragsteller in den letzten 12 Monaten gelebt (Original);
- Bei mehreren Wohnsitzen innerhalb der letzten 12 Monate müssen diese lückenlos nachgewiesen werden;
- Wohnsitze außerhalb Deutschlands können durch folgende Dokumente nachgewiesen werden: Meldebescheinigung, Telefon-, Handy-, Internet-, Strom-, Gasrechnungen, (Unter-) Mietverträge, sowie offizielle Schreiben (Versicherungen, Banken, Universitäten, etc.) und andere Unterlagen, auf denen Datum, Name und Adresse des Antragstellers angegeben sind;
9. Nachweis einer gültigen Auslandskrankenversicherung, gültig für/in Brasilien für die gesamte Aufenthaltszeit.
10. Der ausgedruckte E-consular Validierung QRcode.
II. Online-Formular ausfüllen
- Die Bearbeitung des Online-Antrages fängt erst nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen an. Das heißt: ohne die Vorlage der Unterlagen und des Antragsprotokolls werden Ihre Daten nicht bearbeiten. Online-Anträge werden nach 90 Tagen gelöscht, sollten die Antragsunterlagen nicht eingegangen sein;
- Füllen Sie das Online-Antragsformular [externer Link] vollständig aus.
- Laden Sie anschließend Foto, Unterschrift (beide als JPEG) und Unterlagen (als PDF) hoch.
- Nach erfolgreicher Sendung des Onlineformulars, drucken Sie das Antragsprotokoll aus;
- Kleben Sie Ihr Foto auf das Protokollblatt und unterschreiben Sie es an den vorgegebenen Stellen.
III. Konsularische Gebühren
- Die Visagebühren sind vorab zu überweisen. Bitte unbedingt den Zahlungsbeleg beilegen: Kopie des Kontoauszugs (sofern unsere Bankverbindung und die Überweisungsdaten deutlich zu entnehmen sind); Ausdruck der Onlineüberweisung oder das Überweisungsformular mit Zahlungsbestätigung). Geben Sie bei der Überweisung folgende Angaben an:
Begünstigter: GENERALKONSULAT VON BRASILIEN FRANKFURT
Kreditinstitut: Commerzbank
IBAN: DE25 5004 0000 0581 4306 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Visum für [Vor- und Nachname des Antragsstrellers]
(Z.B.: Herr Max Mustermann gibt als Verwendungszweck bei der Überweisung: Visum für MAX MUSTERMANN" an.)
- Erst bei Zahlungseingang kann der Antrag bearbeitet werden.
- Die Visa- und Bearbeitungsgebühren für Studierende-Visa betragen € 110,00, mit folgenden Ausnahmen (Änderungen vorbehalten!):
(*) Für deutsche Staatsbürger ist dieses Visum gebührenfrei;
(*) Für Bürger aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) betragen die Visa-Bearbeitungsgebühren € 176,00;
(*) Für Bürger aus Großbritannien (UK) betragen die Gebühren € 511,50.
IV. E-consular Vorabprüfung
Der Visumantrag muss auf der Plattform e-consular gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Generalkonsulat kann nur diejenigen Anträge bearbeiten, die über das e-consular gestellt worden sind.
Es ist nicht erforderlich, Zwischenpersonen zu engagieren, um Ihren Visum zu erhalten. Das Generalkonsulat unterhält keine Vereinbarungen oder Verträge mit einer Agentur oder einem Dokumenten-Dienst.
Nicht validierte Anträge werden unbearbeitet zurückgeschickt.
V. Antragsstellung per Post
- Alle Visa-Anträge müssen per Post gestellt werden. Nach Ermessen des Generalkonsulats kann das persönliche Erscheinen des Antragsstellers/der Antragstellerin erforderlich sein. In diesem Fall werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
- Senden Sie alle Visa-Unterlagen inklusive Ihren aktuellen Reisepass an:
Generalkonsulat von Brasilien
Visaabteilung
Hansaallee 32 a+b
60322 - Frankfurt am Main
- Unvollständige Anträge werden unberarbeitet zurückgeschickt.
VI. Versand des Visums
- Für die Rücksendung der Unterlagen fügen Sie einen mit 4,25 EUR frankierten und selbstadressierten Rückumschlag bei;
- Visa und Unterlagen werden ausschließlich per Einschreiben zurückgeschickt;
- Wann ist das Visum fertig? - Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 20 Werktagen (ab dem Datum der Einreichung der vollständigen Unterlagen); Im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung wird gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen.
- Der Status des Antrags kann jederzeit online abgefragt werden. Besuchen Sie dafür diesen Link. Wählen Sie dann die Option "Antragsstatus abfragen";
- Bei der Antragstellung im Konsulat werden Sie über eventuell abweichende Bearbeitungszeiten informiert.
VII. Spezielle Hinweise zu diesem Visum
- Der Inhaber des Visums muss sich innerhalb von 90 Tagen nach seiner Ankunft in Brasilien mit dem ausgestellten Formular bei der zuständigen Bundespolizei-Agentur (Polícia Federal) registrieren lassen;
- Für diese Registrierung in Brasilien kann, nach Ermessen der brasilianischen Bundespolizei, eine mit Apostille versehene internationale (oder übersetzt) Ausfertigung Ihrer Geburtsurkunde erforderlich sein. Diese erhalten Sie beim Ihren Standesamt.