Tourismus Visa (VIVIS - "Visto de Visita")
Sie benötigen zu diesem Reisezweck KEIN VISUM, wenn:
Sie deutsche(r) Staatsbürger(in) sind, UND
Ihr Aufenthalt in Brasilien höchstens 90 Tage beträgt. Diese Visabefreiung ist im Rahmen dieses Reisezwecks nicht verlängerbar.
Überprüfen Sie bitte hier ob Sie einen VIVIS benötigen.
Unterlagen und Antragsstellung
I. Erforderliche Unterlagen
Überprüfen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Visums.
Beantragen Sie Ihr Visum erst, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen haben!
Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden
Bitte bedenken Sie, dass das Generalkonsulat im Einzelfall weitere Dokumente verlangen darf.
Im Falle von Flüchtlingen, die mit einem deutschen Reisedokument (deutschen Reisepass für Ausländer): bitte vor der Antragstellung Kontakt mit dem Konsulat per Email (visa.frankfurt@itamaraty.gov.br) aufnehmen.
1. Unterschriebenes Antragsprotokoll (siehe unten: Online-Formular).
2. Gültiger Reisepass. Zum Zeitpunkt der geplanten Einreise in Brasilien muss der Reisepass eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten haben.
3. Ein biometrisches Passbild im Format 3,5 x 4,5 cm.
4. Einkommensnachweis ODER Nachweis darüber, dass der Antragsteller über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Brasilien verfügt. Als Nachweise gelten: Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen UND Kontoauszug der letzten 3 Monaten im Namen des Antragsstellers. Die Vorlage einer Kreditkarte allein ist nicht ausreichend!
5. Nachweis über Hin- und Rückfahrt. Als Nachweis hierfür gelten: Kopie des Buchungsbelegs (e-Ticket oder e-Booking) ODER Bestätigung der Fluggesellschaft oder des Reisebüros mit Angaben über: Name der Person, Flug- bzw. Fahrtnummer; Einreise- und Abreisedatum aus Brasilien.
6. Geburtsurkunde
- Kopie der Geburtsurkunde (ggf. übersetzt ins Portugiesisch, Englisch oder Deutsch);
- Falls Sie keine Geburtsurkunde besitzen, ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung zu den Namen der Eltern".
7. Kopie der deutschen Auftenhaltserlaubnis.
Für Minderjährige (unter 18 Jahren): eine notariell beglaubigte Erklärung beider Elternteile, dass sie mit der Ausstellung des Visums einverstanden sind. Gegebenenfalls reichen Sie als Ersatz für die Zustimmung eines Elternteils das alleinige Sorgerecht oder gegebenenfalls die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils ein. Diese notariell beglaubigte Erklärung bzw. das Sorgerecht oder die Sterbeurkunde ist mit Apostille vorzulegen.
II. Online-Formular ausfüllen
Die Bearbeitung des Online-Antrages fängt erst nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen an!
Das heißt: ohne die Vorlage der Unterlagen und des Antragsprotokolls werden Ihre Daten nicht bearbeiten.
Füllen Sie das Online-Antragsformular vollständig aus.
Laden Sie anschließend Foto, Unterschrift (beide als JPEG) und Unterlagen (als PDF) hoch.
Nach erfolgreicher Sendung des Onlineformulars, drucken Sie das Antragsprotokoll aus;
Kleben Sie Ihr Foto auf das Protokollblatt und unterschreiben Sie es an den vorgegebenen Stellen.
III. Konsularische Gebühren
Die Visagebühren sind vorab zu überweisen. Bitte unbedingt den Zahlungsbeleg beilegen: Kopie des Kontoauszugs (sofern unsere Bankverbindung und die Überweisungsdaten deutlich zu entnehmen sind); Ausdruck der Onlineüberweisung oder das Überweisungsformular mit Zahlungsbestätigung). Geben Sie bei der Überweisung folgende Angaben an:
Begünstigter: GENERALKONSULAT VON BRASILIEN FRANKFURT
Kreditinstitut: Commerzbank
IBAN: DE25 5004 0000 0581 4306 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Visum für [Vor- und Nachname des Antragsstellers]
(Z.B.: Herr Max Mustermann gibt als Verwendungszweck bei der Überweisung: Visum für MAX MUSTERMANN" an.)
Erst bei Zahlungseingang kann der Antrag bearbeitet werden.
Die Visa- und Bearbeitungsgebühren für Tourismusvisa betragen € 88,00, mit folgenden Ausnahmen:
Angola: € 198,00
Algerien: € 93,50
China: € 126,50
IV. E-consular Vorabprüfung
Der Visumantrag muss auf der Plattform e-consular gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Generalkonsulat kann nur diejenigen Anträge bearbeiten, die über das e-consular gestellt worden sind.
Es ist nicht erforderlich, Zwischenpersonen zu engagieren, um Ihren Visum zu erhalten. Das Generalkonsulat unterhält keine Vereinbarungen oder Verträge mit einer Agentur oder einem Dokumenten-Dienst.
Nicht validierte Anträge werden unbearbeitet zurückgeschickt.
V. Antragsstellung per Post
Alle Visa-Anträge müssen per Post gestellt werden. Nach Ermessen des Generalkonsulats kann das persönliche Erscheinen des Antragsstellers/der Antragstellerin erforderlich sein. In diesem Fall werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Eine Anleitung zum Einsenden der Dokumente erhalten Sie im e--consular.
Senden Sie alle Visa-Unterlagen samt des gedruckten QR Validierungscodes.
Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgeschickt.
VI. Versand des Visums
Für die Rücksendung der Unterlagen fügen Sie einen mit 4,25 EUR frankierten und selbstadressierten Rückumschlag bei.
Visa und Unterlagen werden ausschließlich per Einschreiben zurückgeschickt.
Wann ist das Visum fertig? - Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 20 Werktagen (ab dem Datum der Einreichung der vollständigen Unterlagen). Im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung wird gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen.
Der Status des Antrags kann jederzeit online abgefragt werden:
Besuchen Sie dafür diesen Link. Wählen Sie dann die Option "Antragsstatus abfragen".
VII. Haben Sie Fragen?
Weitere Informationen über Visa finden Sie auf folgenden Link: VISA – Fragen und Antworten