Geschäftsreise (VIVIS)
Benötigen Sie ein Geschäfts- oder Arbeitsvisum?
In Brasilien wird zwischen Geschäfts- und Arbeitsaufenthalten unterschieden.
Als Geschäfstaufenthalten gelten u.a.: Teilnahme an Messen, Meetings, Kongressen (sofern die Teilnahme unentgeltlich ist), etc. Grundsätzlich darf ein Reisender mit diesem Aufenthaltstitel keiner Erwerbstätigkeit in Brasilien nachgehen.
Als Arbeitsaufenthalte zählen sämtliche Aufenthalte, die Arbeits- oder arbeitsähnliche Verhältnisse (auch bei ausländischen Arbeitgebern) implizieren: Mitarbeiter von Firmen, die in Brasilien Dienstleistungen anbieten, Praktikanten, Monteure, Ingenieure, etc. Personen, die zwecks Ausübung technisch-beratender Tätigkeiten nach Brasilien reisen, erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Erteilung eines Geschäftsreisevisums, sondern benötigen hierzu Arbeitsvisa.
Sie benötigen zu diesem Reisezweck KEIN VISUM, wenn:
- Sie deutsche(r) Staatsbürger(in) sind, UND
- Ihr Aufenthalt in Brasilien höchstens 90 Tage beträgt. Diese Visabefreiung ist im Rahmen dieses Reisezwecks nicht verlängerbar.
Überprüfen Sie bitte hier ob Sie (anderen Länder) einen VIVIS benötigen.
Visa können nur per Post beantragt werden.
I. Erforderliche Unterlagen
a. Überprüfen Sie die erforderlichen Unterlagen für die Beantragung des Visums.
b. Beantragen Sie Ihr Visum erst, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen haben.
c. Alle Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
Bitte bedenken Sie, dass das Generalkonsulat im Einzelfall weitere Dokumente verlangen darf
1. Unterschriebenes Antragsprotokoll (siehe unten: Online-Formular).
2. Gültiger Reisepass. Zum Zeitpunkt der geplanten Einreise in Brasilien muss der Reisepass eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten haben.
3. Ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 3,5x4,5 cm) auf weißem Hintergrund.
4. Ein Schreiben des Arbeitgebers (Geschäftsbriefpapier in deutscher ODER englischer ODER portugiesischer ODER spanischer Sprache) an das Generalkonsulat gerichtet, das folgende Angaben enthält (bei Bedarf kann der Antragsteller aufgefordert werden, zusätzliche Informationen vorzulegen):
- Name der Firma;
- Name und Funktion des Arbeitnehmers;
- Dauer des Arbeitsverhältnisses;
- Genaue Bezeichnung der in Brasilien auszuübenden Tätigkeiten;
- Dauer des Aufenthalts;
- Zusicherung, dass keine technischen Tätigkeiten in Brasilien ausgeübt werden.
5. Referenz Schreiben der Bank des Antragstellers bei Selbständigkeit des Antragsstellers.
6. Einkommensnachweis ODER Nachweis darüber, dass der Antragsteller über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts in Brasilien verfügt. Als Nachweise gelten:
- Kopien der letzten drei Gehaltsabrechnungen, UND:
- Kontoauszug der letzten 3 Monaten im Namen des Antragsstellers.
- Die Vorlage einer Kreditkarte allein ist nicht ausreichend!
7. Nachweis über Hin- und Rückfahrt. Als Nachweis hierfür gelten:
- Kopie des Buchungsbelegs (e-Ticket oder e-Booking), ODER:
- Bestätigung der Fluggesellschaft oder des Reisebüros mit Angaben über: Name der Person, Flug- bzw. Fahrtnummer; Einreise- und Abreisedatum aus Brasilien.
8. Geburtsurkunde
- Kopie der Geburtsurkunde (ggf. übersetzt ins Portugiesisch, Englisch oder Deutsch;
- Falls Sie keine Geburtsurkunde besitzen, ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung zu den Namen der Eltern".
9. Kopie der deutschen Auftenhaltserlaubnis.
II. Online-Formular ausfüllen
- Die Bearbeitung des Online-Antrages fängt erst nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen an!
- Das heißt: ohne die Vorlage der Unterlagen und des Antragsprotokolls werden Ihre Daten nicht bearbeiten.
Füllen Sie das Online-Antragsformular [externer Link] vollständig aus.
- Laden Sie anschließend Foto, Unterschrift (beide als JPEG) und Unterlagen (als PDF) hoch.
- Nach erfolgreicher Sendung des Onlineformulars, drucken Sie das Antragsprotokoll aus;
- Kleben Sie Ihr Foto auf das Protokollblatt und unterschreiben Sie es an den vorgegebenen Stellen.
III. Konsularische Gebühren
Die Visagebühren sind vorab zu überweisen. Bitte unbedingt den Zahlungsbeleg beilegen: Kopie des Kontoauszugs (sofern unsere Bankverbindung und die Überweisungsdaten deutlich zu entnehmen sind); Ausdruck der Onlineüberweisung oder das Überweisungsformular mit Zahlungsbestätigung). Geben Sie bei der Überweisung folgende Angaben an:
Begünstigter: GENERALKONSULAT VON BRASILIEN FRANKFURT
Kreditinstitut: Commerzbank
IBAN: DE25 5004 0000 0581 4306 00
BIC: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Visum für [Vor- und Nachname des Antragsstellers]
(Z.B.: Herr Max Mustermann gibt als Verwendungszweck bei der Überweisung: Visum für MAX MUSTERMANN" an.)
Erst bei Zahlungseingang kann der Antrag bearbeitet werden.
- Die Visa- und Bearbeitungsgebühren für Geschäftsvisa (VIVIS) betragen € 88,00, mit folgenden Ausnahmen:
- Angola: € 198,00
- Algerien: € 93,50
- China: € 126,50
IV. E-consular Vorabprüfung
- Registrieren Sie sich auf der Plattform E-consular.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlage hoch und folgen die Anweisungen.
- Nach der Prüfung und Validierung, drucken Sie das QR-Code aus.
V. Antragsstellung per Post
Alle Visa-Anträge müssen per Post gestellt werden. Nach Ermessen des Generalkonsulats kann das persönliche Erscheinen des Antragsstellers/der Antragstellerin erforderlich sein. In diesem Fall werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Senden Sie alle Visa-Unterlagen inklusive Ihren aktuellen Reisepass und ausgedruckten QR-Code an:
Generalkonsulat von Brasilien
Visaabteilung
Hansaallee 32 a+b
60322 - Frankfurt am Main
Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgeschickt.
VI. Versand des Visums
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- Wann ist das Visum fertig? - Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 20 Werktagen (ab dem Datum der Einreichung der vollständigen Unterlagen). Im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung wird gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen.
- Der Status des Antrags kann jederzeit online abgefragt werden:
- Besuchen Sie dafür diesen Link. Wählen Sie dann die Option "Antragsstatus abfragen".