Arbeitsvisum (VITEM V)
Neu reglementiert durch das Gesetz 13.445/2017, das Dekret 9.199/2017 und durch weitere Novellierungen des Nationalen Migrationsrates Brasiliens
Als Arbeitsaufenthalte zählen sämtliche Aufenthalte, die Arbeits- oder arbeitsähnliche Verhältnisse (auch bei ausländischen Arbeitgebern) implizieren: Mitarbeiter von Firmen, die in Brasilien Dienstleistungen anbieten, Praktikanten, Monteure, Ingenieure, etc. Personen, die zwecks Ausübung technisch-beratender Tätigkeiten nach Brasilien reisen, erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Erteilung eines Geschäftsreisevisums, sondern benötigen hierzu Arbeitsvisa. Dies gilt auch für: Montage- und Reparaturarbeiten von nach Brasilien exportierten Geräten/Anlagen, Technologietransfer, sowie Technische Beratung.
Vorbemerkungen:
- Die Arbeitsvisa-Vergabe für Personen, die in Brasilien arbeiten möchten, setzt einen Antrag auf Arbeitserlaubnis vom künftigen Arbeitgeber in Brasilien voraus.
- Eine Arbeitserlaubnis ist grundsätzlich erforderlich für alle Tätigkeiten, die ein Arbeitsverhältnis in Brasilien begründen, auch bei ausländischen Arbeitgebern.
- Ebenso benötigen Sie eine entsprechende Arbeitserlaubnis, um ein Praktikum zu absolvieren (sofern Entgelte/Geldbezüge in Brasilien erhalten werden).
- Sie benötigen auch eine Arbeitserlaubnis, um Praktika zu absolvieren, die nicht Bestandteil des (Regel-)Studiums sind. Dies gilt auch für Praktika, die als Weiterbildung (nach abgeschlossenem Studium) absolviert werden.
- Alle Arbeitserlaubnisse können nur die künftigen Arbeitgeber in Brasilien bei dem brasilianischen Arbeitsministerium beantragen.
- Das CGIL - Justizministerium ist alleinzuständig für alle Angelegenheiten, die die Erteilung der Erlaubnisse betreffen. Das Generalkonsulat übt hierbei keine Vermittlung aus und ist nicht befugt, bei solchen Angelegenheiten zu beraten.
- Das CGIL - Justizministerium informiert von Amts Wegen das Generalkonsulat über erteilte Arbeitserlaubnisse.
- Erst nach Erteilung der Arbeitserlaubnis kann die zuständige konsularische Vertretung das Visum ausstellen. Es sind also zwei verschiedene Verfahren zu beachten:
- das Verfahren zur Arbeitsgenehmigung, das nur in Brasilien und ohne Mitwirkung des Konsulates erfolgt, und
- das Verfahren zur Visabeantragung, welches das Erste voraussetzt (siehe unten: VISA-ANTRAGSTELLUNG).
Visa-Antragstellung
Das Arbeitsvisum kann erst beantragt werden, wenn eine entsprechende Arbeitserlaubnis vorliegt!
I. Erforderliche Unterlagen
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II. Online-Formular ausfüllen
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Füllen Sie das Online-Antragsformular (externer Link) vollständig aus.
- Laden Sie anschließend Foto, Unterschrift (beide als JPEG) und Unterlagen (als PDF) hoch.
- Nach erfolgreicher Sendung des Onlineformulars, drucken Sie das Antragsprotokoll aus;
- Kleben Sie Ihr Foto auf das Protokollblatt und unterschreiben Sie es an den vorgegebenen Stellen.
- Folgende Datei sind beim Online-Antragsformular hochzuladen:
- Polizeiliches Führungszeugnis;
- Reisepass;
- Geburtsurkunde.
III. Konsularische Gebühren
Die Visagebühren sind vorab zu überweisen. Bitte unbedingt den Zahlungsbeleg beilegen: Kopie des Kontoauszugs (sofern unsere Bankverbindung und die Überweisungsdaten deutlich zu entnehmen sind); Ausdruck der Onlineüberweisung oder das Überweisungsformular mit Zahlungsbestätigung). Geben Sie bei der Überweisung folgende Angaben an:
Begünstigter: GENERALKONSULAT VON BRASILIEN FRANKFURT
Erst bei Zahlungseingang kann der Antrag bearbeitet werden. |
- Die Visa- und Bearbeitungsgebühren für Arbeitsvisa betragen € 110,00, mit folgenden Ausnahmen:
- Staatsbürger aus Großbritannien (UK): € 236,50 (für Visa für mehr als 180 Tage)
- Staatsbürger aus den Vereinigten Staaten von Amerika (USA): € 319,00 entrichten.
IV. E-consular Vorabprüfung
Der Visumantrag muss auf der Plattform e-consular gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Generalkonsulat kann nur diejenigen Anträge bearbeiten, die über das e-consular gestellt worden sind.
Es ist nicht erforderlich, Zwischenpersonen zu engagieren, um Ihren Visum zu erhalten. Das Generalkonsulat unterhält keine Vereinbarungen oder Verträge mit einer Agentur oder einem Dokumenten-Dienst.
Nicht validierte Anträge werden unbearbeitet zurückgeschickt.
V. Antragsstellung per Post
Alle Visa-Anträge müssen per Post gestellt werden. Nach Ermessen des Generalkonsulats kann das persönliche Erscheinen des Antragsstellers/der Antragstellerin erforderlich sein. In diesem Fall werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Eine Anleitung zum Einsenden der Dokumente erhalten Sie im e--consular.
- Senden Sie alle Visa-Unterlagen samt des gedruckten QR Validierungscodes.
- Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgeschickt.
VI. Versand des Visums
- Für die Rücksendung der Unterlagen fügen Sie einen mit 4,25 EUR frankierten und selbstadressierten Rückumschlag bei.
- Visa und Unterlagen werden ausschließlich per Einschreiben zurückgeschickt.
- Wann ist das Visum fertig? - Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von ca. 20 Werktagen (ab dem Datum der Einreichung der vollständigen Unterlagen). Im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung wird gebeten, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages abzusehen.
- Der Status des Antrags kann jederzeit online abgefragt werden:
- Besuchen Sie dafür diesen Link. Wählen Sie dann die Option "Antragsstatus abfragen".
VII. Spezielle Hinweise zu diesem Visum
- Der Inhaber des Visums muss sich innerhalb von 90 Tagen nach seiner Ankunft in Brasilien mit dem ausgestellten Formular bei der zuständigen Bundespolizei-Agentur (Polícia Federal) registrieren lassen.
- Infos zur Registrierung finden Sie hier.