Militärdienst
Militärdienst
Mit Ausnahme der Geistlichen ist jeder brasilianische Mann in Friedenszeiten zum Militärdienst verpflichtet.
Brasilianische Staatsbürger im Ausland müssen sich bis zum 30. Juni des Jahres, in dem sie 18 Jahre alt werden, beim nächstgelegenen brasilianischen Konsulat zum Militärdienst registrieren lassen. Die Registrierung und der Antrag zur Befreiung müssen zusammen in die Wege geleitet werden.
Das brasilianische Generalkonsulat in Frankfurt darf nur die Einwohner der Staaten seiner Gerichtsbarkeit - Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen - zum Militärdienst anmelden.
Die konsularische Behörde kann Brasilianer über 18 Jahre bis zum Alter von 45 Jahren registrieren. Nach der Registrierung erhält der Brasilianer einen Militärdienstausweis. Auf die Befreiung muss man in der Regel einige Monate warten.
Brasilianer, die länger als drei Monate im Ausland leben und keinen Militärdienst leisten möchten, können zum Zeitpunkt der Registrierung einen Antrag auf Einberufungsbefreiung stellen („Dispensa de Incorporação“ oder CDI).
Alle Anträge, die mit dem Militärdienst zusammenhängen, erfordern zwingend das persönliche Erscheinen des Interessenten im brasilianischen Generalkonsulat in Frankfurt. Die Terminvergabe erfolgt über das e-consular.
Unabhängig vom Grad der Verwandtschaft, ist es nicht erlaubt, einen Vertreter zu nennen, der das Erscheinen des Antragstellers im Konsulat ersetzen würde. Es ist auch nicht gestattet, postalische Anträge einzureichen. Antragstellungen dürfen nur über die Onlineplattform e-consular erfolgen.
MILITÄRDIENSTAUSWEIS
Um den Militärdienstausweis zu beantragen und ausgestellt zu bekommen, muss der Brasilianer über das e-consular Folgendes bereitstellen:
1. ausgefülltes Formular für militärische Registrierung;
2. Reisepass und / oder brasilianischer Personalausweis (Original);
3. Brasilianische Geburts- oder Heiratsurkunde (Original);
Achtung: Steht in der Geburtsurkunde eine Anmerkung über die Notwendigkeit in Brasilien zu leben, um die brasilianische Staatsangehörigkeit ab dem 18. Lebensjahr zu behalten, so muss beim zuständigen Konsulat oder in einem brasilianischen Standesamt (zwingend, wenn die konsularische Urkunde bereits in Brasilien registriert worden war) eine zweite Ausfertigung des Dokuments angefordert werden. Dies geschieht gemäß Artikel 12 der Entschließung Nr. 155 des CNJ; die Beantragung einer in Brasilien bereits registrierten Geburtsurkunde kann online erfolgen, und zwar unter folgendem Link: https://www.registrocivil.org.br
4. Wohnsitznachweis im Ausland: durch die Vorlage eines maximal vor drei Monaten ausgestellten "Erweiterte Meldebescheinigung". Es muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller seit mehr als drei Monaten im Ausland wohnhaft ist.
ACHTUNG: Nachdem alle oben aufgeführten Unterlagen gesammelt wurden, muss der Antrag über das e-consular gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
EINGLIEDRUNGSBEFREIUNG (Dispensa de Incorporação)
Sofern er beabsichtigt, dauerhaft im Ausland zu wohnen, kann ein Brasilianer, der länger als 3 (drei) Monate im Ausland lebt, sich zum Militärdienst registrieren und zugleich die Befreiung vom Militärdienst beantragen. Dafür muss der Interessent den Antrag über das e-consular stellen, nach Terminvergabe im Konsulat vorsprechen und folgende Unterlagen vorlegen:
1. ausgefüllten Antrag auf Einberufungsbefreiung;
2. Das Original des ausgestellten Militärdienstausweises;
3. Original des brasilianischen Personalausweises / oder Geburtsurkunde;
4. Reisepass;
5. Nachweis des Wohnsitzes im Ausland ("Erweiterte Meldebescheinigung" mit Einzugsdatum), das vor weniger als drei Monaten ausgestellt wurde und beweist, dass der Antragsteller seit länger als drei Monate im Ausland wohnt;
6. Erklärung über den Wohnsitz im Ausland.
Das Konsulat leitet den Antrag auf Eingliederungsbefreiung samt Unterlagen an das Verteidigungsministerium weiter. Die vom Verteidigungsministerium angegebene Frist für die Gewährung der Befreiung beträgt 12 Monate. Das Ausstellen von Militärdokumenten erfolgt kostenlos.
ACHTUNG: Nachdem alle oben aufgeführten Unterlagen gesammelt wurden, muss der Antrag über das e-consular gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
BEHINDERTE BÜRGER
Bürger mit einer Behinderung oder in einer Situation, die sie für den Militärdienst untauglich macht, können ab ihrem 17. Lebensjahr eine militärische Befreiungsbescheinigung beantragen. Dazu müssen Sie dem Generalkonsulat persönlich folgende Unterlagen vorlegen:
1. 01 Passfoto;
2. brasilianische Geburtsurkunde (Original);
3. Reisepass oder brasilianischer Personalausweis (Original);
4. ausgefülltes Antragsformular für Militärdokumente ;
5. Dokumente, welche eine Behinderung belegen (z. B. ärztliche Gutachten, ärztliche Untersuchungen und ggf. Vormundschaftsbescheinigung). Die betreffenden Dokumente müssen übersetzt vorliegen. Eine vereidigte Übersetzung ist nicht erforderlich.
ACHTUNG: Nachdem alle oben aufgeführten Unterlagen gesammelt wurden, muss der Antrag über das e-consular gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.